Eine Erkrankung der Schülerin/des Schülers oder andere unvermeidliche Abwesenheiten sind der zuständigen Lehrperson von den Erziehungsberechtigten unter Angabe des Grundes vor Unterrichtsbeginn zu melden. Benutzen Sie dazu die SchoolApp.
Als Gründe für diese Abwesenheit gelten Krankheit und Notfälle die den Besuch der Schule verunmöglichen oder wesentlich erschweren. Absenzen muss der/die Lernende umgehend bei der Lehrperson abgemeldet werden. Erscheint ein Kind unentschuldigt nicht im Unterricht, so wird sich die Lehrperson mit den Eltern in Verbindung setzen.
Abwesenheiten, die nicht innerhalb von vier Tagen seit Beginn begründet werden oder deren Begründung nicht genügend ist, gelten als unentschuldigtes Schulversäumnis.
Änderung der Adresse, E-Mail oder Telefonnummer müssen rechtzeitig über die App dem Schulsekretariat mitgeteilt werden.
Kinder aus Uffikon und Buchs treten in die Basisstufe in Buchs ein. Kinder, die bis am 31. Juli 5 Jahre alt werden, treten im August obligatorisch in die Basisstufe ein. Die obligatorische Basisstufe dauert in der Regel 3 Jahre und umfasst das obligatorische Kindergartenjahr, die erste und die zweite Klasse. Für die vierjährige Basisstufe (ab 4 Jahren) ist eine Anmeldung erforderlich. Die Basisstufe wird altersgemischt geführt.
Die Begabungs- /Begabtenförderung ist ein fester Bestandteil unserer Schule. In einzelnen Begabungsförderungslektionen werden alle Schülerinnen und Schüler innerhalb des Unterrichts gefördert. Zudem besteht an allen drei Schulstandorten ein Ressourcenzimmer, wo besonders begabte Kinder eine oder mehrere Lektionen pro Woche zusätzliche, anspruchsvolle Herausforderungen finden. In jedem Klassenzimmer der Primarschule steht den Schülerinnen und Schülern eine Ressourcenecke zur Verfügung.
Ein Schulbesuch während dem Unterricht ist unter Absprache der Lehrpersonen möglich. Die Begleitung von Kleinkindern und Geschwistern ist nicht erlaubt.
Deutsch als Zweitsprache wird von Kindern besucht, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Diese Schülerinnen und Schüler werden in der deutschen Sprache zusätzlich gefördert, was zur Integration und zur Optimierung des Schulerfolges beiträgt.
Der Schulen Dagmersellen ist eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit den Eltern ein Anliegen. Das 2008 verabschiedete Konzept wird aktuell überarbeitet und aktualisiert.
Elterntaxis sind wo möglich zu vermeiden.
Im Kanton Luzern werden die Schulen alle vier bis sechs Jahre von der zuständigen Fachstelle des Kantons Luzern evaluiert. Ziel und Zweck dieser Evaluation ist eine professionelle Fremdbeurteilung. Dabei sollen die Stärken der einzelnen Schulen und allfällige Schwächen aufgezeigt werden. Die Ergebnisse bilden die Grundlage, Stärken der Schule zu sichern und weiter auszubauen und Defizite gezielt anzugehen und zu beheben. Im Schuljahr 2021/22 hat die Schule Dagmersellen die externe Evaluation durchlaufen. Eine Zusammenfassung der Feststellungen der Schulevaluation finden Sie hier.
Der erste und der letzte Halbtag eines Schuljahres werden von der Klassenlehrperson unterrichtet.
Als Schulschluss vor den übrigen Ferien wurde von der Schulleitung folgende Regelung definiert:
PRIM: nachmittags max. 2 Lektionen,
SEK nachmittags max. 3 Lektionen (resp. nach Stundenplan)
Die Volksschule hat einen allgemeinbildenden Auftrag. Sie vermittelt Grundwissen, Grundfertigkeiten und Grundhaltungen. Zudem soll die Volkschule die Lernenden ihren individuellen Lernvoraussetzungen entsprechend fördern. Für die Kinder mit besonderen schulischen und pädagogischen Bedürfnissen existieren folgende Förderangebote:
Nachfrage und Abgabe von verlorenen oder gefundenen Gegenständen:
Über den freiwilligen Schulsport können Sie sich hier informieren:
Mit gezielten Massnahmen werden sämtliche an den Schulen Dagmersellen beteiligten Personen für die Anliegen und Ziele einer umfassenden Gesundheitsförderung sensibilisiert, unterstützt und gefördert.
Hausaufgaben sind Lernaufgaben und dienen dazu, erworbene Lerninhalte zu Hause zu vertiefen, zu üben und den Eltern einen Einblick in die momentanen Themen zu geben. Die Eltern müssen die Hausaufgaben nicht korrigieren, sollten sie aber nach Möglichkeit auf deren Vollständigkeit überprüfen. Grundsatz für den zeitlichen Umfang:
Basisstufe, 1.&2. Klassen
In der Regel 3-mal Hausaufgaben pro Woche; 10 Minuten pro Schuljahr
3. & 4. Klassen
3-mal Hausaufgaben pro Woche; 10 Minuten pro Schuljahr. Zusätzlich wird jede Woche eine Lektion „Lernzeit“ für die Lernenden zur Verfügung gestellt.
5. & 6. Klassen
4-mal 40 Minuten Hausaufgaben pro Woche. Zusätzlich kann im Ermessen der Lehrperson jede Woche eine Lektion „Lernzeit“ für die Lernenden zur Verfügung gestellt werden.
Auf der Primarstufe werden vom Freitag auf den Montag keine Hausaufgaben erteilt. Ausnahmen sind Strafaufgaben oder das Nachholen von verpasstem Schulstoff.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Schuljahr 2024/25.
Die Integrative Förderung ist ein Angebot, welches auf Lernende mit besonderen Bedürfnissen ausgerichtet ist. Fachlehrpersonen mit einer heilpädagogischen Ausbildung unterstützen Lernende und Lehrpersonen.
Das kantonale Konzept für die Sonderschulung sieht vor, dass vermehrt Kinder mit Sonderschulbedarf in die Regelschulen integriert werden. Unter Sonderschulbedarf fallen folgende Behinderungsbereiche: Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung, kognitive Entwicklung, Körper – Motorik – Gesundheit, Sprachentwicklung, Hören und Sehen. Die Integrative Sonderschulung setzt eine ganzheitliche Abklärung voraus. Ein Entscheid wird von der DVS verfügt. Der Kanton übernimmt 50% der Kosten. Klassen mit IS-Kindern erhalten Unterstützung durch zusätzliche IF-Lektionen und Assistenzen.
Alle Informationen um die Jugendarbeit finden Sie hier:
Die Lernenden sind berechtigt pro Semester maximal 2 Jokerhalbtage, einzeln oder zusammenhängend, zu beziehen. Die Jokertage müssen mind. 3 Tage im Voraus über die Schulapp, mitgeteilt werden. Sie werden im Zeugnis als entschuldigte Absenz vermerkt. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien für Urlaubsgesuche.
Im Kindergarten werden die Entwicklung und das Lernen des Kindes angeregt und gefördert. Kinder, die bis am 31. Juli 5 Jahre alt werden, treten im August im Ortsteil Dagmersellen obligatorisch in den Kindergarten ein. Die Schulen Dagmersellen bietet auch den zweijährigen Kindergarten an. Für das freiwillige Kindergartenjahr (ab 4 Jahren) ist eine Anmeldung erforderlich. Der Kindergarten wird altersgemischt geführt.
Kopfläuse sind ein mühsames und häufig auftretendes Problem. Hier finden Sie wichtige Informationen zum weiteren Vorgehen bei einem Befall durch Kopfläuse.
Das LIFT verfolgt das Ziel, die Jugendlichen beim Übergang von der Sekundarschule in die Berufswelt zu unterstützen.
Das Angebot des Logopädischen Dienstes umfasst die Abklärung der sprachlichen Fähigkeiten, Beratung und individuelle Therapie bei Sprachstörungen.
Regelung zum Gebrauch von Handys an der Schule Dagmersellen.
Ein Stammklassenwechsel ist auf Beginn eines Schuljahres, der Wechsel eines Niveaus in den Niveaufächern auf Beginn eines Semesters möglich.
Der Pausenkiosk wird jeweils von der KSS2 geführt. Der Erlös geht in die Klassenkasse und unterstützt die Finanzierung von Klassenlagern und/oder Schulreisen.
In der Primarschule wird in Zusammenarbeit mit Eltern am Mittwoch ein „Znünimäärt“ angeboten.
Die Schulen Dagmersellen gehören zu den Praxisschulen der PH Luzern. Praxisschulen arbeiten im Bereich der berufspraktischen Ausbildung eng mit der PH Luzern zusammen. Sie betrachten die Ausbildungs- und Kooperationstätigkeit mit der PH Luzern als Teil ihres Schulprofils und streben ein längerfristiges, kontinuierliches und kompetenzorientiertes Engagement in der Ausbildung von Studierenden an.
Die Primarschule dauert 6 Jahre. Nach dem Kindergarten treten die Kinder in die 1. Klasse ein, nach der Basisstufe in die 3. Klasse. An fünf Vormittagen findet der Unterricht in Blockzeiten statt. In der 5. Klasse beginnt das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I. Bevor das Übertrittsverfahren beginnt, werden die Eltern von der Lehrperson informiert.
Die Psychomotorik-Therapie unterstützt Kinder, welche Auffälligkeiten in der Bewegung (Grob, Fein- und Grafomotorik) und der Wahrnehmung zeigen.
Der Unterricht an der öffentlichen Volksschule ist konfessionell neutral. Die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. Dieser wird von den Konfessionen erteilt und findet ausserhalb der Schule statt. Infos: www.hukath.ch und www.reflu.ch
Die Schulen Dagmersellen nutzen für die Kommunikation mit den Eltern die SchoolApp. Elternbriefe, Informationen, Ankündigungen werden digital versendet bzw. publiziert. Eltern nutzen die SchoolApp für Meldungen an die Lehrperson. Die Erziehungsberechtigen erhalten ein persönliches Login.
Der obligatorische schulärztliche Untersuch findet im Kindergarten, in der 4. Primar- und in der 2. Sekundarschule statt.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Die Schulleitung ist für die operative Führung ihrer Schule und den reibungslosen Schulbetrieb zuständig.
Hier können Sie die Schulordnung der Schulen Dagmersellen lesen:
Der Volksschulunterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Der Besuch ist für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch. Die Schulpflicht beginnt mit dem Kindergarten bzw. dem Eintritt in die Basisstufe. Kinder, die bis zum 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr, welches am 1. August desselben Jahres beginnt, den obligatorischen Kindergarten/ die Basisstufe zu besuchen. Nach einem Jahr Kindergarten, tritt das Kind in der Regel in die erste Klasse über.
Der Volksschulunterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Der Besuch ist für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch. Die Eltern sind für den Schulbesuch verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind ausgeruht und verpflegt in die Schule geht. Sie arbeiten mit den Lehrpersonen und der Schulleitung zusammen.
Der schulpsychologische Dienst bietet Abklärungen zu folgenden Themen mit integrierter punktueller Beratung und Empfehlung an:
Die Beratungsangebote und Abklärungen am Schulpsychologischen Dienst sind in der Regel freiwillig. Wir unterstehen der Schweigepflicht. Unsere Angebote sind für Sie kostenlos. Eltern haben die Möglichkeit, unabhängig von der Schule mit uns Kontakt aufzunehmen. Bei einer Anmeldung durch die Lehrperson muss das Einverständnis der Eltern vorhanden sein.
Weitere Informationen können Sie hier sehen:
Der Schulweg ist nicht einfach der „Weg zur Schule“, sondern ein wichtiger Erlebnis-, Lern- und Sozialisationsweg. „Auf dem Weg“ sein bedeutet für die Kinder immer auch spielen, beobachten und Erfahrungen in ihrem Stück Heimat sammeln. Der Schulweg ist ein wichtiges Lernfeld und ermöglicht den Kindern mehr Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Unabhängigkeit. Die Eltern sind zuständig für die Aufsicht und tragen die Verantwortung.
Weitere Informationen können Sie hier sehen:
Weitere Informationen können Sie hier sehen:
Die Lernenden der dritten und vierten Klassen besuchen jeweils im zweiten Semester (ab Februar) während mehreren Wochen wöchentlich das Schulschwimmen. Die Eltern werden im Verlaufe des Schuljahres über die Termine informiert.
Die Sekundarschule dauert 3 Jahre. Dagmersellen führt das Kooperative SEK-Modell. Mit dem Übertrittsverfahren werden die Lernenden einem Leistungsniveau zugeteilt:
Je nach Leistung kann der/die Lernende das Niveau wechseln.
In der Sekundarschule erkunden die Jugendlichen ihre Berufsmöglichkeiten. Sie werden bei der Berufswahl unterstützt. Sie entscheiden sich für eine Berufslehre, für eine Fachmittelschule oder sie treten ins Kurzzeitgymnasium ein.
Die Tagesstrukturen bieten den Kindern vom Kindergarten bis zur 6. Klasse ein Betreuungsangebot, in dem sie sich individuell entwickeln und beschäftigen können.
Das Übertrittsverfahren beginnt im ersten Semester der 5. Klasse und endet in der 6. Klasse mit dem gemeinsamen Entscheid der Eltern und der Klassenlehrperson.
Urlaube bis 3 Tage können bei der Klassenlehrperson über die Schulapp eingereicht werden. Urlaube für mehr als 3 Tage müssen mit einem schriftlichen Gesuch an die Schulleitung gestellt werden.
Die Verkehrsprävention wird durch die Verkehrsinstruktoren der Luzerner Polizei durchgeführt. Die stufengerechten Unterrichtsprogramme sensibilisieren für die Gefahren im Strassenverkehr.
Die Versicherung ist Sache der Eltern. Der Versicherungsschutz erfolgt gemäss KGV über die private Unfall- und Krankenversicherung. Haftpflichtfälle werden ebenfalls über die private Versicherung geregelt.
Im 9. Schuljahr können die Lernenden aus einem Angebot von Wahlfächern auswählen.
Unser Gebiet liegt in der Gefahrenzone der infizierten Zecken. Es können zwei Krankheiten übertragen werden: Die Frühsommer-Meningoenzephalitis und die Borreliose.
Weitere Informationen können Sie hier sehen: